Einleitung
Die energetische Sanierung von Immobilien ist ein zentrales Thema in den Haushalten vieler Deutscher, besonders vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und dem wachsenden Bewusstsein für den Klimaschutz. Doch wie kann man die Kosten für solche Maßnahmen effektiv senken? Die Antwort liegt in den attraktiven Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Ihnen helfen, Ihr Zuhause nachhaltiger und energieeffizienter zu gestalten und dabei auch noch Geld zu sparen. Eine professionelle Beratung zu den unterschiedlichen Fördermitteln sichert Ihnen die maximale Fördersumme.
Das Thema kurz und kompakt
- Finanzielle Unterstützung: Die KfW-Förderung bietet finanzielle Unterstützung für verschiedene Sanierungsmaßnahmen. Zuschüsse und Kredite sind für private und gewerbliche Immobilienbesitzer verfügbar.
- Sanierung und Neubau: Gefördert wird beispielsweise die Komplettsanierung von Bestandsgebäuden sowie der Neubau eines energieeffizienten Hauses mit einem Darlehen. Je höher die Energieeffizienz-Stufe des Hauses ist, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus.
- Heizungstausch: Seit Januar 2024 ist auch der Heizungstausch als Einzelmaßnahme über die KfW förderbar. Maximal sind bis zu 70 % Zuschuss möglich.
- Umfassende Beratung: Energieberater stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung. Sie erstellen Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und beraten Sie rund um das Thema energetische Sanierung und KfW-Fördermöglichkeiten.
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Was genau ist die KfW und wie fördert sie die energetische Sanierung?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine deutsche staatliche Förderbank, die diverse Förderprogramme zur Unterstützung energetischer Sanierungsprojekte anbietet. Diese Programme sind besonders darauf ausgelegt, den Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren und somit sowohl die Umwelt zu schonen als auch die Betriebskosten für Eigentümer langfristig zu senken.
Die KfW ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – ein staatliches Förderprogramm, mit dem der Bau und die Sanierung energieeffizienter Gebäude unterstützt wird. In 2022 wurde die Förderung neu ausgerichtet, sodass verschiedene Anlaufstellen für unterschiedliche Maßnahmen verantwortlich sind.
Für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Zu diesen Einzelmaßnahmen gehören beispielsweise Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle (Keller, Fassade, Dach und oberste Geschossdecke), die Montage von außenliegendem Sonnenschutz oder der Tausch von Fenster und Türen.
Größere Sanierungs- oder Neubauprojekte (BEG WG, BEG NWG oder BEG KFW) und der Heizungstausch als Einzelmaßnahme werden über die KfW gefördert.
Welche KfW-Förderprogramme und Voraussetzungen gibt es?
Im festgelegten Rahmen der BEG vergibt die KfW Kreditdarlehen und Zuschüsse für die Sanierung, den Neubau oder Einzelmaßnahmen von energieeffizienten Gebäuden. So wird sichergestellt, dass die Förderprogramme auf die verschiedenen Bedürfnisse von Eigentümern zugeschnitten sind. Im Folgenden sind die wichtigsten Programme und die damit verbundenen Zuschüsse und Voraussetzungen:
Neuer KfW-Zuschuss: Die Heizungsförderung
Seit Januar 2024 hat die BEG die Heizungsförderung angepasst, um den Umstieg auf umweltfreundlichere Heizsysteme weiter zu unterstützen. Der Heizungstausch als Einzelmaßnahme wird nun nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW ausgeführt. Folgende Zuschüsse sind möglich:
- Basisförderung: 30 % Zuschuss für den Einbau einer neuen, umweltfreundlichen Heizung, einschließlich Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen und Hybridheizungen, sofern die neue Heizung auf Basis von 65 % erneuerbaren Energien funktioniert. Die 65%-EE-Pflicht ist ab spätestens 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich.
- Einkommensabhängiger Bonus: Zusätzliche 30 % Förderung für Haushalte mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 €.
- Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % zusätzlicher Zuschuss zwischen 2024 und 2028 für den Austausch von älteren Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen für selbstnutzende Eigentümer (Bonus wird danach schrittweise reduziert).
- Effizienzbonus: 5 % extra für den Einbau von Wärmepumpen, die erneuerbare Energiequellen wie Erdwärme, Wasser oder natürliche Kältemittel nutzen.
- Emissionsminderungszuschlag: Wenn Sie Biomasseanlagen installieren, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ nachweislich nicht überschreiten, qualifizieren Sie sich für den Emissionsminderungszuschlag. Dieser Zuschlag beträgt 2.500 € und wird unabhängig von der Obergrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt.
Die Boni sind kumulierbar und die maximale Zuschussförderung beträgt für selbstnutzende Eigentümer bis zu 70 % und für Vermieter bis zu 35 %. Die förderfähige Investitionssumme liegt bei max. 30.000 € pro Wohneinheit pro Kalenderjahr (bei 70 % also bis zu 21.000 € + Emissionsminderungszuschlag).
Neubau
Wenn Sie ein neues Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen wollen und gewisse Voraussetzungen erfüllen, können Sie von Förderkrediten der KfW profitieren. Ein umweltfreundliches Wohngebäude erfüllt strikte Anforderungen in drei Schlüsselbereichen:
- Energieeffizienz: Das Gebäude muss dem Baustandard Effizienzhaus 40 entsprechen. Gemessen wird diese Stufe anhand eines Referenzgebäudes, das ähnliche Voraussetzungen hat, wie das zu sanierende Objekt. Verbraucht das neu sanierte Gebäude beispielsweise nur 40 % der Energie, die das Referenzgebäude verbraucht, hat die Immobilie die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht. Die KfW hat dafür folgende Energiestandards festgelegt: KfW-Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Denkmal, die jeweils auch als EE-Klasse ausführbar sind.
- Nachhaltigkeit: Das Gebäude muss den Kriterien des staatlichen Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) genügen. Es darf daher nur eine begrenzte Menge an Treibhausgasen im Lebenszyklus ausstoßen – der Grenzwert liegt bei 24 kg CO₂ Äqu./(m² a).
- CO₂-Ausstoß: Das Gebäude verwendet keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizungen. Zudem muss Ihre Heizung mindestens zu 65 % aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
Folgende Förderprogramme in Form von Krediten sind möglich:
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Kredit Nr. 297, 298): Erreichen Sie die Effizienzhaus-Stufe 40, fördert die KfW Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 € je Wohnung. Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 €, wenn Ihre Immobilie die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG” erfüllt. Ein Förderkredit wird ab 2,59 % effektivem Jahreszins gewährt.
- Wohneigentum für Familien (Kredit Nr. 300): Dieser Kredit ist speziell für Familien mit Kindern ausgerichtet, die klimafreundlich bauen wollen. Der Kredithöchstbetrag hängt vom Einkommen ab und kann zwischen 170.000 und 270.000 € liegen (Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins).
Bestandsgebäude
Auch bestehende Immobilien und Altbauten können von verschiedenen KfW-Programmen profitieren, je nach Umfang und Art der Sanierungsmaßnahmen.
- Wohngebäude-Kredit KfW (Kredit Nr. 261): Wenn Sie Ihre Immobilie zu einem Effizienzhaus sanieren und dabei Ihre Heizung erneuern möchten, ist dieser Kredit geeignet. Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen, mit bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit (zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe).
- Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Kredit Nr. 358, 359): Dieser Kredit wird für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden gewährt, mit bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit (Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins).
- Erneuerbare Energien nutzen (Kredit Nr. 270): Dieses Programm ist unterstützend für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas). Gefördert werden bis zu 150 Mio. € pro Vorhaben bei 5,21 % effektivem Jahreszins.
Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?
Um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu steigern, gibt es eine Reihe lohnenswerter Sanierungsmaßnahmen. In Kombination miteinander verringern sie Ihren Energieverbrauch, Ihre CO₂-Emissionen und verbessern Ihren Wohnkomfort. Verbinden Sie mehrere Sanierungsmaßnahmen miteinander, spricht man von einer Komplettsanierung. Wenn Sie die Maßnahmen direkt nacheinander und nicht gleichzeitig durchführen lassen, ist es eine „serielle Sanierung”. Beide Arten werden von der KfW mit dem Kredit 261 gefördert. Für das Programm ist die Einbindung von Fachpersonal notwendig, da nur auf diese Weise die korrekte Ausführung der Maßnahmen garantiert werden kann. Bei der Sanierung müssen die Richtlinien des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beachtet werden, in dem unter anderem die Wärmeleitfähigkeit (U-Wert) der einzelnen Gebäudeteile hinterlegt ist. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Fenster- und Türentausch, umweltschonende Heizungen, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Wärmeschutz, Lüftungsanlage sowie die Beratung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Laufzeit, Zinsbindung und Sondertilgung?
Der Kredit mit Tilgungszuschuss ist eine Sonderform, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen. Der Wohngebäude-Kredit 261 zur KfW-Haussanierung kann als Annuitätendarlehen oder als endfälliges Darlehen ausgezahlt werden. Beim Annuitätendarlehen zahlt der Kreditnehmer in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) lediglich die Zinsen. Danach werden gleich bleibende, monatliche Rückzahlungsbeträge (Annuitäten) fällig.
Wenn Sie sich für ein endfälliges Darlehen entscheiden, zahlen Sie über die gesamte Kreditlaufzeit ausschließlich die Zinsen zurück. Der Restbetrag wird dann nach Ende der Laufzeit als komplette Summe zurückgezahlt.
Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufzeit / Zinsbindung / Sollzins pro Jahr / Effektivzins pro Jahr:
- 4 bis 10 Jahre / 1 bis 2 Jahre / 10 Jahre / 0,15 % / 0,15 %
- 11 bis 20 Jahre / 1 bis 3 Jahre / 10 Jahre / 1,18 % / 1,19 %
- 21 bis 30 Jahre / 1 bis 5 Jahre / 10 Jahre / 1,43 % / 1,44 %
- 4 bis 10 Jahre / endfällig / wie Laufzeit / 1,54 % / 1,55 %
Quelle: KfW 2024
Wer kann die KfW-Förderung beantragen und wie ist der Ablauf?
Da die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Finanzierung für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden übernimmt, sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen antragsberechtigt – je nach Förderprogramm.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen über ein Kreditinstitut oder das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Dies ist besonders wichtig, da Maßnahmen, die vor der Antragstellung begonnen wurden, in der Regel nicht förderfähig sind. Nach Abschluss der Maßnahmen müssen Sie einen Verwendungsnachweis bei der KfW einreichen. Dieser Nachweis beinhaltet in der Regel Rechnungen und ggf. technische Nachweise, die belegen, dass die Maßnahmen wie beantragt umgesetzt wurden. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises und Freigabe durch die KfW werden die Zuschüsse ausgezahlt oder der Kredit zu den vereinbarten Konditionen bereitgestellt.
Darüber hinaus sollten Sie vor Antragsstellung eine professionelle Energieberatung in Anspruch nehmen und Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dadurch sehen Sie, welche Maßnahmen Sie umsetzen können und welche Kosten auf Sie zukommen werden. Energieeffizienz-Experten stellen sicher, dass Ihnen garantiert die maximale Fördersumme ausgezahlt wird und Ihnen keine Fehler bei der Antragstellung passieren.
Lohnt sich eine KfW-Förderung für mich?
In der Regel ist die KfW-Förderung, insbesondere bei großen Sanierungs- oder Neubauprojekten, lohnenswert. Die energetische Haussanierung ist eine der sinnvollsten Maßnahmen, um Ihren Energieverbrauch zu senken und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie zu steigern. Sie können bereits im Vorhinein den KfW-Förderungsrechner verwenden, um ungefähr zu erfahren, wie die Finanzierung Ihrer Maßnahmen funktioniert. Ein Sanierungsrechner kann Ihnen zeigen, wo Ihre Einsparpotenziale liegen. Gemeinsam finden Sie die besten Maßnahmen, um Ihr Zuhause energieeffizient zu machen. Vereinbaren Sie heute Ihr kostenloses Erstgespräch mit einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten!
FAQs
Was wird von der KfW gefördert?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse und Kreditdarlehen mit Tilgungszuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen. Der Tilgungszuschuss richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz-Stufe des Gebäudes. Die Förderungen umfassen unter anderem Komplettsanierungen und den Heizungstausch.
Welche KfW-Zuschüsse gibt es 2024?
Im Jahr 2024 bietet die KfW Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen und den Neubau von Wohngebäuden. Die Zuschüsse basieren auf dem erreichten Energiestandard des Gebäudes und werden je nach Effizienzhaus-Stufe gewährt. Die Förderstufen sind KfW-Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Denkmal, wobei auch die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) berücksichtigt wird. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Energiestandard und beträgt zwischen 5 % und 25 % der Kreditsumme und kann um verschiedene Förderboni erweitert werden. Außerdem übernimmt die KfW seit Januar 2024 die Heizungsförderung mit bis zu 70 % Zuschuss.
Wie kann man die KfW-Förderung beantragen?
Die Beantragung der KfW-Förderung erfolgt online über das KfW-Zuschussportal oder über Ihre Bank, bevor mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen wird. Es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen bereitzuhalten und sicherzustellen, dass alle technischen Anforderungen erfüllt sind. Mit einem Förderservice kann der Papierkram für Sie übernommen werden und die maximale Fördersumme gesichert werden.
Welche KfW-Förderungen gibt es für Bestandsgebäude und Altbausanierung?
Für Bestandsgebäude und Altbauten bietet die KfW Förderkredite für umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus (Wohngebäude-Kredit 261) sowie für einzelne energetische Maßnahmen wie Heizungserneuerung, Dämmung und Fensteraustausch (Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit). Ebenso wird die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert.
Kann man die KfW-Förderprogramme miteinander kombinieren?
Ja, verschiedene KfW-Förderprogramme können unter bestimmten Bedingungen miteinander kombiniert werden, um die finanzielle Unterstützung zu maximieren. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Kombinationsregeln und Voraussetzungen jedes Programms zu beachten. Ein Energieeffizienz-Experte kann Sie zu möglichen Kombinationen beraten.